Ä Tän(n)schen please! – Wenn Porto plötzlich in Frankreich liegt

Geschrieben am 19. September 2012

Eine Frau aus Sachsen muss einen 300 Euro Flug bezahlen, den sie gar nicht wollte. Warum? Weil sie dialektbedingt den Buchstaben „t“ weich ausspricht, so dass er eher zu einem „d“ wird. Die Sächsin reichte eine Klage ein, jedoch erfolglos.

Eigentlich wollte die gute Frau ins portugiesische Porto. Aufgrund einer undeutlichen Aussprache buchte die Reisebüromitarbeiterin aber einen Flug ins französische Bordeaux. Preis dieses Irrtums: 294 Euro. Die Kundin reichte sofort Klage ein, leider ohne Erfolg. Sie muss den Preis der ungewollten Reise bezahlen. Die Begründung des Gerichtes: Der Kunde ist letztlich dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter in einem Reisebüro den Zielort korrekt verstehen. Bei undeutlicher Aussprache liegt es also beim Kunden ein mögliches Missverständnis aufzuklären.

Erschwerend hinzukommt, dass die Mitarbeiterin des Reisebüros den Reisezielnamen zweimal korrekt und in hochdeutscher Aussprache genannt habe. Somit sei ein gültiger und rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen worden. Die Kundin muss also den fälligen Betrag bezahlen.

Dieser Irrtum ist jedoch kein Grund sich zu grämen. Tatsächlich ist Bordeaux eine wunderschöne Stadt im Südwesten Frankreichs. Sie ist für ihre exzellenten Weine bekannt, die in der Umgebung angebaut und gekeltert werden und natürlich für ihre ausgezeichnete Küche: Neben Austern gibt es echte Spezialitäten, wie Crevettes blanches, kleine, weiße Garnelen, die mit Anis in heißem Seewasser gekocht werden. Zudem gibt es das Paulliac Lamm, das sein delikates Fleisch durch die salzbedeckten Weiden bekommt, auf dem sie grasen. Das Fleisch der Paulliac Lämmer gilt es besonders mild und zart. Als Nachtisch empfiehlt sich entweder Canelés, eine knusprige und karamellisierte Süßspeise. Diese kleinen Gugelhupfe haben außen eine herrliche Kruste, sind aber innen cremig und klebrig. Oder man greift zu Macarons, zwei gebackene Baiserhälften gefüllt mit Buttercreme oder Konfitüre.